Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Landesinnung Kunsthandwerke Steiermark ist bemüht, ihre digitalen Angebote im Einklang mit den geltenden Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit möglichst barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Website kunsthandwerk-steiermark.at wurde umfassend unter Berücksichtigung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA sowie der für Websites relevanten Anforderungen des europäischen Standards EN 301 549 überarbeitet und optimiert.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website kunsthandwerk-steiermark.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die wesentlichen Bereiche, Inhalte und Funktionen der Website wurden hinsichtlich ihrer digitalen Barrierefreiheit überprüft und entsprechend optimiert.

Ein besonderer Schwerpunkt lag dabei auf:

  • einer logisch aufgebauten Seiten- und Überschriftenstruktur,
  • einer vollständigen Bedienbarkeit über die Tastatur,
  • gut sichtbaren Fokuszuständen,
  • Skiplinks zur direkten Navigation zu wesentlichen Seitenbereichen,
  • barrierearmen und verständlich beschrifteten Formularen,
  • einer konsistenten und nachvollziehbaren Navigation,
  • ausreichenden Farbkontrasten,
  • einer sinnvollen semantischen Auszeichnung der Inhalte,
  • verständlichen Linktexten und Bedienelementen sowie
  • der Zugänglichkeit interaktiver Elemente und Dialoge.

Die Website weist damit einen hohen Grad an digitaler Barrierefreiheit auf.

Die Barrierefreiheit wird im Rahmen der laufenden Qualitätssicherung regelmäßig überprüft. Bei zukünftigen Erweiterungen und Änderungen der Website werden die Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit weiterhin berücksichtigt.

Nicht vollständig barrierefreie Inhalte

Trotz sorgfältiger Umsetzung können einzelne Inhalte derzeit noch Einschränkungen aufweisen.

PDF-Dokumente

Einzelne auf der Website bereitgestellte PDF-Dokumente können hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit vom Standard der Website abweichen.

Dies betrifft insbesondere ältere Dokumente oder Dokumente, die von externen Stellen zur Verfügung gestellt wurden.

Eine vollständige nachträgliche barrierefreie Aufbereitung sämtlicher bereits bestehender PDF-Dokumente kann derzeit nicht in jedem Fall gewährleistet werden.

Sollten Sie ein bestimmtes Dokument in einer besser zugänglichen Form benötigen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir bemühen uns, Ihnen die darin enthaltenen Informationen nach Möglichkeit in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.

Erstellung und Überprüfung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde im September 2026 erstellt.

Im Zuge der Überarbeitung wurden die wesentlichen Seitentypen, Inhalte, Navigationselemente, Formulare und interaktiven Funktionen der Website überprüft.

Die Prüfung erfolgte durch eine Kombination aus automatisierten Prüfverfahren und manuellen Kontrollen.

Dabei wurden insbesondere folgende Bereiche berücksichtigt:

  • Seiten- und Überschriftenstruktur,
  • semantische HTML-Struktur,
  • Tastaturbedienbarkeit,
  • sichtbare Fokusführung,
  • Navigation und Skiplinks,
  • Formulare und Fehlermeldungen,
  • Beschriftungen von Bedienelementen,
  • Farbkontraste,
  • alternative Textinformationen,
  • Links und interaktive Elemente sowie
  • Dialoge und dynamische Inhalte.

Die Erklärung wird bei wesentlichen Änderungen der Website beziehungsweise im Rahmen der laufenden Qualitätssicherung überprüft und bei Bedarf aktualisiert.

Letzte Überprüfung: September 2026

Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Die Zugänglichkeit und Bedienbarkeit dieser Website ist uns ein wichtiges Anliegen.

Sollten Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Website hindern, oder sollten Sie Inhalte oder Funktionen entdecken, die nicht oder nur eingeschränkt zugänglich sind, bitten wir Sie um eine entsprechende Rückmeldung.

Bitte beschreiben Sie das Problem möglichst genau und geben Sie nach Möglichkeit die Adresse der betroffenen Webseite oder des betreffenden Dokuments an.

Sie erreichen uns über unsere Kontaktseite.

Ihre Rückmeldung hilft uns dabei, die Zugänglichkeit unseres digitalen Angebots weiter zu verbessern.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Ihre Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort erhalten, besteht die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der zuständigen Beschwerdestelle einzubringen.

Für Beschwerden im Zusammenhang mit den Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes steht die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) als Beschwerdestelle zur Verfügung.

Die FFG nimmt Beschwerden elektronisch entgegen und prüft, ob Verstöße gegen die Vorgaben zur Web-Zugänglichkeit beziehungsweise Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen vorliegen.

Weitere Informationen sowie das elektronische Beschwerdeformular finden Sie auf der Website der FFG – Beschwerdestelle für Web-Zugänglichkeit.

Kunsthandwerker bei der Arbeit